14. Beginn und Dauer des Modellversuchs
Der Modellversuch beginnt mit dem Wintersemester 2014/2015. Der Eintritt in den Modellversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Voraussetzung einer positiven Evaluierung und Akkreditierung des Studiengangs bis zum 1. Mai 2016 letztmalig zum Wintersemester 2024/2025 möglich.
15. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor