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    Karl-Marx-AlleeErhV BE 2015
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    DE - Landesrecht Berlin

    § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt im Bezirk Mitte von Berlin vom 11. Mai 2000 (GVBl. S. 354) außer Kraft.
    Berlin, den 27. Oktober 2015
    Bezirksamt Mitte von Berlin
    Dr. Hanke Spallek
    Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

    Anlage

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