§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt im Bezirk Mitte von Berlin vom 11. Mai 2000 (GVBl. S. 354) außer Kraft.
Berlin, den 27. Oktober 2015
Bezirksamt Mitte von Berlin | |
Dr. Hanke | Spallek |
Bezirksbürgermeister | Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung |
Anlage
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