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    DE - Landesrecht Berlin

    Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen für die Führung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses nach der Zivilprozeßordnung Vom 7. Februar 1995

    Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß
    von Rechtsverordnungen für die Führung
    eines zentralen Schuldnerverzeichnisses
    nach der Zivilprozeßordnung
    Vom 7. Februar 1995
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen für die Führung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses nach der Zivilprozeßordnung vom 7. Februar 199519.02.1995
    Eingangsformel19.02.1995
    § 119.02.1995
    § 219.02.1995
    Auf Grund des § 915 h Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung
    wird verordnet:

    § 1

    Die in § 915 h Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung
    enthaltene Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf die Senatsverwaltung für Justiz übertragen.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    Berlin, den 7. Februar 1995
    Der Senat von Berlin
    Diepgen Dr. Peschel-Gutzeit
    Regierender Bürgermeister Senatorin für Justiz
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