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    DE - Landesrecht Hessen

    § 1 Ausführungsvorschriften

    Der Minister des Innern erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften.

    § 2 Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt mit den sich aus Abs. 2 ergebenden Ausnahmen am 1. August 1979 in Kraft.
    (2) Art. 3 § 6 und § 8 Abs. 4 sowie Art. 6 § 1 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes , Art. 2 § 3, Art. 4 § 8 und Art. 5 § 1 treten am 1. Januar 1980 in Kraft. Art. 4 § 4 Nr. 3 Buchst. b und c tritt am 1. April 1980 in Kraft, soweit die Vorschrift die Zuordnung der Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte regelt. Auf die Städte Fulda, Hanau, Bad Homburg v. d. Höhe, Marburg und Rüsselsheim ist Art. 2 § 2 und §§ 4 bis 7 ab 1. Januar 1980 anzuwenden.
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