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    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige (Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz) Vom 24. Januar 2023

    Gesetz über die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige (Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz) Vom 24. Januar 2023
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige (Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz) vom 24. Januar 202311.04.2023
    Eingangsformel11.04.2023
    § 1 - Opferbeauftragte oder Opferbeauftragter11.04.2023
    § 2 - Begriffsbestimmungen11.04.2023
    § 3 - Zuständigkeiten11.04.2023
    § 4 - Einbindung11.04.2023
    § 5 - Aufgaben11.04.2023
    § 6 - Auskunft und Unterrichtungspflicht11.04.2023
    § 7 - Verarbeitung personenbezogener Daten11.04.2023
    § 8 - Inkrafttreten11.04.2023
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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