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    DE - Landesrecht Hamburg

    Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher Vom 25. Juli 2000

    Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher Vom 25. Juli 2000
    *
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 4 § 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2019 (HmbGVBl. 2020 S. 1, 2)2
    Fußnoten
    *)
    Erlassen als Artikel 12 der Verordnung vom 25. 7. 2000 (HmbGVBl. 2000 S. 183, 2001 S. 69)
    2)
    Gemäß den Übergangsbestimmungen in Artikel 7 gelten für Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits in einem Bildungsgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher oder der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Haus- und Familienpflege befinden, die bisherigen Vorschriften bis zum Abschluss des begonnenen Bildungsgangs fort. Dies gilt nicht für § 8 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher und § 10 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege sowie für Schülerinnen und Schüler, die durch Rücktritt oder Wiederholung erneut in das erste Schuljahr dieser Bildungsgänge eintreten.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher vom 25. Juli 200001.01.2004
    Eingangsformel01.01.2004
    § 1 - Anwendungsbereich08.01.2020
    § 2 - Ziel der Ausbildung08.01.2020
    § 3 - Art und Inhalt der Ausbildung, Stundentafel08.01.2020
    § 4 - Zulassungsvoraussetzungen08.01.2020
    § 4a - Probehalbjahr08.01.2020
    § 5 - Übergang in das nächste Schuljahr08.01.2020
    § 6 - Gliederung und Gegenstand der Abschlussprüfung08.01.2020
    § 7 - Berufsabschluss08.01.2020
    § 7a - Abschlusszeugnis08.01.2020
    § 8 - Gleichwertigkeit mit Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen08.01.2020
    Anlage - Stundentafel der Berufsfachschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher08.01.2020
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