Vorherige Seite
    Abkommen (0.725.141)
    1 - 210 - 11
    Nächste Seite
    CH - Schweizer Bundesrecht
    Art. 14 Genehmigung, Inkrafttreten
    1)  Dieses Abkommen bedarf der Genehmigung; die Genehmigungsurkunden werden sobald als möglich in Bern ausgetauscht.
    2)  Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten auf den Austausch der Genehmigungsurkunden folgenden Monats in Kraft.
    Geschehen zu Paris, am 27. September 1984, in zwei Urschriften in französischer Sprache.

    Für den
    Schweizerischen Bundesrat:

    Für die Regierung
    der Französischen Republik:

    F. de Ziegler

    G. M. Chenu

    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren