Art. 14 Genehmigung, Inkrafttreten
1) Dieses Abkommen bedarf der Genehmigung; die Genehmigungsurkunden werden sobald als möglich in Bern ausgetauscht.
2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten auf den Austausch der Genehmigungsurkunden folgenden Monats in Kraft.
Geschehen zu Paris, am 27. September 1984, in zwei Urschriften in französischer Sprache.
Für den | Für die Regierung |
F. de Ziegler | G. M. Chenu |