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    Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Ste... (631.014)
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    CH - Schweizer Bundesrecht
    a. 4,0 % für den Vergütungs- und den Verzugszins vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2021;
    b. 4,5 % für den Vergütungs- und den Verzugszins vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011;
    c. 5 % für den Vergütungs- und den Verzugszins vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 2009;
    d. 6 % für den Verzugszins vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1994;
    e. 5 % für den Verzugszins bis zum 30. Juni 1990.
    ² Für die Stempelabgabe und die Verrechnungssteuer, die vor dem 1. Januar 2022 fällig geworden sind, ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2021 der Verzugszinssatz von 5 % anwendbar.
    ³ Für die direkte Bundessteuer betragen die Verzugs- und die Rückerstattungszinssätze sowie die Vergütungszinssätze für Vorauszahlungen pro Jahr:
    a. 3,0 % für den Verzugs- und den Rückerstattungszins sowie 0 % für den Vergütungszins vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021;
    b. 3,0 % für den Verzugs- und den Rückerstattungszins sowie 0,25 % für den Vergütungszins vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016;
    c. 3,0 % für den Verzugs- und den Rückerstattungszins sowie 1,0 % für den Vergütungszins im Jahr 2012;
    d. 3,5 % für den Verzugs- und den Rückerstattungszins sowie 1,0 % für den Vergütungszins im Jahr 2011.
    ⁴ Für die Tabaksteuer und die Biersteuer ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2021 der Vergütungs- und der Verzugszinssatz von 5 % anwendbar.
    ⁵ Für die Automobilsteuer ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2021 der Verzugszinssatz von 5 % anwendbar.
    Art. 5
    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

    Anhang

    (Art. 1 Abs. 2)

    Verzugs- und Vergütungszinssätze

    Für die Kalenderjahre ab 2022 gelten folgende Zinssätze:

    Gültig für
    (Kalenderjahr ab)

    Verzugszins
    (in Prozenten)

    Vergütungszins auf Rückerstattungen
    (in Prozenten)

    Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen (in Prozenten)

    2022

    4,0

    4,0

    0,0

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