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    Notenaustausch vom 17./23. August 1909 über die Ausdehnung des schweizerisch‑br... (0.353.936.72)
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    CH - Schweizer Bundesrecht

    Betschuanaland³

    Njassaland⁴

    Britisch‑Ostafrika⁵

    Sierra Leone

    Gambia

    Somaliland⁶

    Goldküste (nur Nordgebiete)⁷

    Süd‑Nigeria

    Nord‑Nigeria

    Süd‑Rhodesien⁸

    Nordost‑Rhodesien⁹

    Swasiland

    Nordwest‑Rhodesien¹⁰

    Uganda¹¹

    ³ Heute: Botswana.
    ⁴ Heute: Malawi (siehe auch SR 0.353.953.2 ).
    ⁵ Heute: Kenia (siehe auch SR 0.353.947.2 ) und Tansania.
    ⁶ Heute: Teil von Somalia.
    ⁷ Heute: Ghana.
    ⁸ Heute: Simbabwe.
    ⁹ Heute: Simbabwe.
    ¹⁰ Heute: Sambia.
    ¹¹ Siehe auch SR 0.353.961.8 .

    Schweizerische Note

    Übersetzung
    Wir beehren uns, Ihrer Exzellenz den Empfang Ihrer Note vom 17. dies zu bestätigen. Mit Genugtuung ersehen wir daraus, dass die Bestimmungen des Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Grossbritannien vom 26. November 1880¹² und damit auch der Übereinkunft über die Ausdehnung des Artikels XVIII dieses Staatsvertrages¹³ nun auch auf die verschiedenen britischen Schutzgebiete in Afrika angewendet werden und dass die Eingeborenen dieser Schutzgebiete gleich behandelt werden wie britische Untertanen.
    Wir haben vom Inhalt dieser Note Kenntnis genommen und entbieten Ihrer Exzellenz unsern aufrichtigen Dank für ihre freundliche Mitteilung.
    ¹² SR 0.353.936.7
    ¹³ SR 0.353.936.7
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