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    DE - Landesrecht Niedersachsen

    Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)

    Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)

    Vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 609 - VORIS 20320 -)
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2015 (Nds. GVBl. S. 312)
    Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
    Erster Teil
    Sparkassen
    Erster Abschnitt
    Allgemeine Vorschriften
    Sparkassenträger1
    Zusammenlegung von Sparkassen2
    Rechtsnatur3
    Aufgaben4
    Aufgaben des Trägers, Haftung der Sparkasse5
    Sparkassenverordnung, Sparkassensatzung6
    Sparkassenzweckverbände7
    Zweiter Abschnitt
    Verwaltung der Sparkassen
    Organe8
    Vorstand9
    Aufgaben des Vorstands, Berichtspflichten10
    Zusammensetzung des Verwaltungsrats11
    Vorsitz im Verwaltungsrat12
    Mitglieder des Verwaltungsrats13
    Ausschließungsgründe14
    Schweigepflicht15
    Aufgaben des Verwaltungsrats16
    Sitzungen des Verwaltungsrats17
    Einspruch18
    Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen19
    Kreditausschuss, sonstige Ausschüsse20
    Prüfungsausschuss20a
    Beschäftigte der Sparkasse21
    Dritter Abschnitt
    Rechnungslegung und Entlastung
    Geschäftsjahr22
    Jahresabschluss und Entlastung23
    Verwendung des Jahresüberschusses24
    Vierter Abschnitt
    Staatsaufsicht
    Aufsicht25
    Befugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde26
    Zweiter Teil
    Girozentrale
    Aufgaben27
    Dritter Teil
    Sparkassen- und Giroverband
    Rechtsnatur, Aufsicht28
    Aufgaben, Verbandssparkassen29
    Vierter Teil
    Andere Träger
    Andere Träger30
    Fünfter Teil
    Auflösung von Sparkassen, Haftung des Trägers
    Auflösung der Sparkasse31
    Haftung des Trägers32
    Sechster Teil
    Änderungs-, Übergangs- und Schlussvorschriften
    Änderung anderer Vorschriften33
    Sparkassenwesen in der Region Hannover33a
    Übergangsregelung34
    In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten von Vorschriften35
    Markierungen
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