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    DE - Landesrecht Niedersachsen

    Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

    Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

    Vom 15./21. März 2019 (Nds. GVBl. S. 143 - VORIS 20500 -) (1)
    Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 20. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 143)
    Das Land Baden-Württemberg,
    der Freistaat Bayern,
    das Land Berlin,
    das Land Brandenburg,
    die Freie Hansestadt Bremen,
    die Freie und Hansestadt Hamburg,
    das Land Hessen,
    das Land Mecklenburg-Vorpommern,
    das Land Niedersachsen,
    das Land Nordrhein-Westfalen,
    das Land Rheinland-Pfalz,
    das Saarland,
    der Freistaat Sachsen,
    das Land Sachsen-Anhalt,
    das Land Schleswig-Holstein und
    der Freistaat Thüringen
    sowie die
    Bundesrepublik Deutschland (im Weiteren "der Bund" genannt)
    schließen nachstehenden Staatsvertrag:
    Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
    Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG1
    Bekanntmachungserlaubnis2
    Inkrafttreten3
    (1) Red. Anm.:
    Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen des Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
    Vom 10. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 313)
    Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - vom 20. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 143) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.
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