Anlage EA-VO-Wald
(zu § 1 Abs. 4 )
A. Punktwertliste
Erschwernis | Punktwert | ||||
---|---|---|---|---|---|
Erhaltungszustand des Lebensraumtyps | |||||
in günstiger Ausprägung (B) oder mittlerer bis schlechter Ausprägung (C) | in hervorragender Ausprägung (A) | ||||
1. | beim Holzeinschlag und bei der Pflege: Erhaltung oder Entwicklung eines Altholzanteils | ||||
a) | von mindestens 20 % oder | 2 | - | ||
b) | von mindestens 35 % | - | 4 | ||
einer Fläche nach Buchstabe B einer bewirtschaftenden Person | |||||
2. | beim Holzeinschlag und bei der Pflege: | ||||
a) | dauerhafte Markierung von | ||||
aa) | 3 lebenden Altholzbäumen oder | 2 | - | ||
bb) | 6 lebenden Altholzbäumen | - | 4 | ||
als Habitatbäume je vollem Hektar der Fläche eines Lebensraumtyps oder einer sonstigen Waldfläche nach Buchstabe B einer bewirtschaftenden Person und Belassen bis zum natürlichen Zerfall oder | |||||
b) | dauerhafte Markierung von Teilflächen auf 5 % der Fläche eines Lebensraumtyps nach Buchstabe B einer bewirtschaftenden Person ab der dritten Durchforstung zur Entwicklung von Habitatbäumen bei Fehlen von Altholzbäumen | 2 | - | ||
3. | beim Holzeinschlag und bei der Pflege: | ||||
Belassen von | |||||
a) | mindestens 2 Stück stehendem oder liegendem, starkem Totholz | 1 | - | ||
b) | mindestens 3 Stück stehendem oder liegendem, starkem Totholz | - | 2 | ||
je vollem Hektar der Fläche eines Lebensraumtyps einer bewirtschaftenden Person bis zum natürlichen Zerfall | |||||
4. | beim Holzeinschlag und bei der Pflege: Erhaltung oder Entwicklung der Anteilfläche lebensraumtypischer Baumarten von oder auf | ||||
a) | mindestens 80 % oder | 1 | - | ||
b) | mindestens 90 % | - | 2 | ||
der Fläche eines Lebensraumtyps nach Buchstabe B einer bewirtschaftenden Person | |||||
5. | bei der künstlichen Verjüngung: Anpflanzung oder Saat lebensraumtypischer Baumarten und auf mindestens 80 % der Verjüngungsfläche Anpflanzung oder Saat lebensraumtypischer Hauptbaumarten | 3 | |||
6. | bei der künstlichen Verjüngung: Anpflanzung oder Saat lebensraumtypischer Baumarten auf mindestens 90 % der Verjüngungsfläche | 2 | |||
7. | Neuanlage oder Weiternutzung von Feinerschließungslinien auf der Fläche eines Lebensraumtyps nach Buchstabe B nur in einem Abstand der Mitten der Feinerschließungslinien von mindestens 40 m zueinander | 1 |