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    DE - Landesrecht Niedersachsen

    Leitlinien für die polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen in Niedersachsen

    Leitlinien für die polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen in Niedersachsen

    RdErl. d. MI v. 22. 12. 2022 - 23.15-51603/6 -
    Vom 22. Dezember 2022 (Nds. MBl. 2023 S. 128) (1)
    - VORIS 21132 -
    - im Einvernehmen mit dem MJ, dem MS und dem MK -
    Bezug: RdErl. v. 28. 7. 2005 - LPP 3.14-51603/6 -
    (1) Red. Anm.:
    Nds. Rpfl. 2023 S. 364

    Abschnitt 1 PolLLJuRdErl

    Die in der Anlage abgedruckten Leitlinien für die polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen in Niedersachsen vom 22. 12. 2022 werden hiermit für verbindlich erklärt. Der Bezugserlass ist folglich nicht mehr anzuwenden.
    Red. Hinweis zur Geltungsdauer
    Außer Kraft am 23. Dezember 2027 durch Nummer 2 des RdErl. vom 22. Dezember 2022 (Nds. MBl. 2023 S. 128)

    Abschnitt 2 PolLLJuRdErl

    Dieser RdErl. tritt am 23. 12. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 22. 12. 2027 außer Kraft.
    Red. Hinweis zur Geltungsdauer
    Außer Kraft am 23. Dezember 2027 durch Nummer 2 des RdErl. vom 22. Dezember 2022 (Nds. MBl. 2023 S. 128)
    An die Dienststellen der Landesverwaltung Region Hannover, Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Polizeibehörden und -dienststellen Polizeiakademie Niedersachsen

    Anlage PolLLJuRdErl - Leitlinien für die polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen in Niedersachsen

    Hannover, 22. Dezember 2022
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