Änderungen vergleichen: Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMLErnAnO 1990)
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    Version: 13.02.1990
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    Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    BMLErnAnO 1990
    Ausfertigungsdatum: 14.02.1990
    Vollzitat:
    "Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 286)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 1. 3.1990 +++)

    I.

    Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst)
    den Präsidenten und Leitern der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereichs sowie dem Leiter der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information für ihren jeweiligen Geschäftsbereich.

    II.

    Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Nr. I genannten Bundesbeamten vor.

    III.

    Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

    Schlußformel

    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    Version: 13.02.1990
    Anzahl Änderungen: 0

    Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    BMLErnAnO 1990
    Ausfertigungsdatum: 14.02.1990
    Vollzitat:
    "Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 286)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 1. 3.1990 +++)

    I.

    Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst)
    den Präsidenten und Leitern der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereichs sowie dem Leiter der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information für ihren jeweiligen Geschäftsbereich.

    II.

    Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Nr. I genannten Bundesbeamten vor.

    III.

    Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

    Schlußformel

    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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