Bekanntmachung des Beitritts des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
                            Bekanntmachung des Beitritts des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 1. Februar 2019 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 dem Abkommen beigetreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
| 
   GV. NRW. S. 114, ber. S. 281.  |