Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
                            Bekanntmachung  der Bezirke der Landesmittelbehörden und  der unteren Landesbehörden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 12. November 2013 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grund des § 10 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) gibt die Ministerpräsidentin die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I.                   Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siehe Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II.                Bezeichnung, Sitz und Bezirk der unteren Landesbehörden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siehe Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerpräsidentin  des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anmerkung der Redaktion: Aus technischen Gründen wurde der Tabellentext der Teile I und II als Anlage gefasst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen:  Anlage