Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018
§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan
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   im Ergebnisplan mit  | 
  
   Haushaltsjahr 2017  | 
  
   Haushaltsjahr 2018  | 
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 dem Gesamtbetrag der Erträge auf  | 
  
   
 3.966.573.262 EUR  | 
  
   
 4.047.771.636 EUR  | 
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   dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  | 
  
   3.980.324.884 EUR  | 
  
   4.065.744.463 EUR  | 
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   im Finanzplan mit  | 
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 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 
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 3.912.992.984 EUR  | 
  
   
 
 3.997.130.053 EUR  | 
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   dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 
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 3.945.118.337 EUR  | 
  
   
 4.028.347.449 EUR  | 
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   dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 
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 53.672.732 EUR  | 
  
   
 49.618.744 EUR  | 
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   dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  | 
  
   
 104.352.174 EUR  | 
  
   
 100.604.510 EUR  | 
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 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 
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 209.608.300 EUR  | 
  
   
 
 144.165.600 EUR  | 
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   dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  | 
  
   
 76.054.300 EUR  | 
  
   
 103.862.000 EUR  | 
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§ 2 Kreditermächtigungen für Investitionen
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 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf folgende Summen festgesetzt:  | 
  
   Haushaltsjahr 2017  | 
  
   Haushaltsjahr 2018  | 
 
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 80.000.000 EUR  | 
  
   
 80.000.000 EUR  | 
 
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf folgende Summen festgesetzt:  | 
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§ 4 Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage
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 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf folgende Summen festgesetzt: 
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 13.751.621 EUR  | 
  
   
 17.972.827 EUR  | 
 
§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung
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   Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf folgende Summen festgesetzt:  | 
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 500.000.000 EUR  | 
  
   
 500.000.000 EUR  | 
 
§ 6 Umlagen
§ 7 Stellenplan
Fussnoten
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   GV. NRW. S. 510.  |