Gesetz zur Erprobung von Zeitwertkonten
                            Gesetz zur Erprobung von Zeitwertkonten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 14. Juni 2016 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Artikel 46 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310))
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Experimentierklausel
                            Der Landschaftsverband Rheinland kann im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium und dem Finanzministerium zur Erprobung der Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexiblere Gestaltungen des Berufslebens durch Dienstvereinbarung ein geldbasiertes Zeitwertkontensystem für seine Beamtinnen und Beamten einrichten. Führt die Erprobung zu einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, ist das Modell entsprechend anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Sonderregelung Beihilfe
                            Während der Beurlaubung zur Durchführung eines geldbasierten Zeitwertkontensystems (Entnahmezeitraum) besteht ein Anspruch auf Leistung der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen. § 64 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016  (GV. NRW. S. 310) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerpräsidentin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerin für Schule und Weiterbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Finanzminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Inneres und Kommunales
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Justizminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   In Kraft getreten am 1. Juli 2016 (GV. NRW. S. 310).  |