Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
                            Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung  bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 9. Februar 2010 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrage zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 17 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen:  Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 137.  | 
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