Bekanntmachung des Zusatzabkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule
                            Bekanntmachung des Zusatzabkommens  über die Aufgaben und Finanzierung  der Wasserschutzpolizei-Schule
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 20. Juli 1993 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 1992 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Zusatzabkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule zugestimmt. Die Zustimmungserklärungen der vertragschließenden Länder sind gemäß Artikel 3 des Zusatzabkommens gegenüber der Behörde für Inneres der Freien Hansestadt Hamburg abgegeben worden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 20. Juli 1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten die Ministerin für Wissenschaft  und Forschung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anke Brunn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zusatzabkommen zum Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der  Wasserschutzpolizei-Schule
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Land Baden-Württemberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Bayern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Brandenburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie Hansestadt Bremen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie und Hansestadt Hamburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Hessen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Niedersachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Nordrhein-Westfalen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Rheinland-Pfalz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Saarland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Sachsen-Anhalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abkommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
                            Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaat Sachsen treten dem Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule mit Wirkung vom 1. Januar 1992 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Abweichend von Artikel 7 Abs. 1 und 3 des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule tragen die Länder Berlin (östlicher Teil), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis zur vollständigen Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich den durch ihren Beitritt bedingten Finanzmehrbedarf entsprechend der jeweiligen Sollstärke ihrer Wasserschutzpolizei.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Die Zustimmungserklärungen der Vertragschließenden sind gegenüber der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg abzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Saarbrücken, den 8. November 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Baden-Württemberg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dietmar Schlee
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Bayern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Edmund Stoiber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senator für Inneres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prof. Dr. Heckelmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            A. Ziel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Freie Hansestadt Bremen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senator für Inneres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sakuth
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freien und Hansestadt Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hackmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Hessen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und für Europaangelegenheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Herbert Günther
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lothar Kupfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Niedersachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niedersächsisches Innenministerium
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gerhard Glogowski
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            namens des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Herbert Schnoor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Rheinland-Pfalz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Vertretung des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsminister des Innern und für Sport
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Walter Zuber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Saarland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            namens des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Friedel Läpple
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freistaat Sachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eggert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Perschau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prof. Dr. Hans Peter Bull