Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
                            Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens  über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für  den höheren Polizeivollzugsdienst und über  die Polizei-Führungsakademie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 27. Februar 1995 (Fn 1, 2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat in seiner Sitzung am 18. März 1992 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 27. Februar 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident  des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Johannes Rau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche  Ausbildung der Anwärter für den höheren  Polizeivollzugsdienst und über die  Polizei-Führungsakademie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bundesrepublik Deutschland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Baden-Württemberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Bayern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Brandenburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie Hansestadt Bremen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie und Hansestadt Hamburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Hessen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Niedersachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Nordrhein-Westfalen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Rheinland-Pfalz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Saarland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Sachsen-Anhalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Schleswig-Holstein,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschnitt I
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen treten dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April 1972 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschnitt II (Fn 3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschnitt III (Fn 4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschnitt IV Inkrafttreten und Dauer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Die Frist des Artikels 20 Abs. 1 beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens erneut zu laufen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3. Die Zustimmungserklärungen sind gegenüber dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Saarbrücken, den 8. November 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Bundesrepublik Deutschland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Bundesminister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schäuble
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Baden-Württemberg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schlee
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Bayern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Stoiber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Senator für Inneres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Regierenden Bürgermeister von Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prof. Dr. Heckelmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Freie Hansestadt Bremen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senator für Inneres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sakuth
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freien und Hansestadt Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hackmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Hessen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister des Innern und für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Europaangelegenheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Günther
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kupfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Niedersachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niedersächsisches Innenministerium
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Glogowski
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Namens des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schnoor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Rheinland-Pfalz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zuber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Saarland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Namens des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Läpple
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freistaat Sachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eggert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Perschau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prof. Dr. Bull
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Thüringer Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Böck