Bekanntmachung zum Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989
                            Bekanntmachung zum Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 1. Februar 2000 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Protokoll wird bekannt gemacht (Fn 2).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Tag des Inkrafttretens des Protokolls wird gesondert bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 1. Februar 2000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wolfgang C l e m e n t
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bekanntmachung  des In-Kraft-Tretens des Protokolls vom 9. September 1998  zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das  grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 und des Vierten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge  (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 12. September 2002 (Fn 3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Es wird bekannt gemacht, dass gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. September 2000 zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen (BGBl. 2000 II S. 1090) das Protokoll nach seinem Artikel 35 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. März 2002 in Kraft getreten ist (BGBl 2002 II S. 1524).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Damit ist ebenfalls der Vierte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nach seinem Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 am 1. März 2002 in Kraft getreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen