Bekanntmachung zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen
                            Bekanntmachung zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 19. Juli 1988 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das am 20. November 1986 unterzeichnete Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland, dem Minister für öffentliche Arbeiten des Königreichs Belgien und dem Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit, Staatssekretär des Mittelstandes des Großherzogtums Luxemburg über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen ist durch Bekanntmachung vom 6. Januar 1987 (BGBl. II S. 103) veröffentlicht worden. Es ist nach seinem Artikel 14
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            am 20. November 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Kraft getreten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu der Vereinbarung erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 19. Juli 1988
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen