Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung zur Ausführung des Artikels 11 Abs. 2 des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Finanzierungsabkommen)
                            Bekanntmachung des Inkrafttretens  der Vereinbarung zur Ausführung des Artikels 11 Abs. 2  des Abkommens über das Deutsche Institut  für Bautechnik (DIBt-Finanzierungsabkommen)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 1. Juli 2015 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachdem alle Länder gegenüber der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem DIBt-Finanzierungsabkommen zugestimmt haben, ist das Abkommen gemäß seines Paragraphen 5 Abs. 1 am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 1. Juli 2015
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 542.  |