Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
                            Bekanntmachung  des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages  zwischen dem Land Baden-Württemberg  und dem Land Nordrhein-Westfalen  über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10  Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb  eines gemeinsamen Registerportals der Länder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 13. Juli 2007 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachdem die erforderliche Zustimmung der verfassungsmäßigen Organe des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt wurde, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 13 Abs. 1 am 10. Mai 2007 in Kraft getreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Stellvertreter  des Ministerpräsidenten  des Landes Nordrhein-Westfalen  Der Minister  für Innovation, Wissenschaft,  Forschung und Technologie
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 313  | 
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