Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2023 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 - GFG 2023)
| 
   Inhaltsübersicht  | 
 |
| 
   Teil 1 
  | 
 |
| 
   § 1  | 
  
   Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände  | 
 
| 
   Teil 2  | 
 |
| 
   § 2  | 
  
   Ermittlung der Finanzausgleichsmasse  | 
 
| 
   § 3  | 
  
   Vorwegabzug, Voraberhöhung  | 
 
| 
   § 4  | 
  
   Aufteilung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse  | 
 
| 
   § 5  | 
  
   Grundsätze für die Schlüsselzuweisungen  | 
 
| 
   § 6  | 
  
   Aufteilung der Schlüsselmasse  | 
 
| 
   § 7  | 
  
   Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden  | 
 
| 
   § 8  | 
  
   Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die Gemeinden  | 
 
| 
   § 9  | 
  
   Ermittlung der Steuerkraftmesszahl für die Gemeinden  | 
 
| 
   § 10  | 
  
   Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für die Kreise  | 
 
| 
   § 11  | 
  
   Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die Kreise und die Städteregion Aachen  | 
 
| 
   § 12  | 
  
   Ermittlung der Umlagekraftmesszahl für die Kreise und die Städteregion Aachen  | 
 
| 
   § 13  | 
  
   Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für die Landschaftsverbände  | 
 
| 
   § 14  | 
  
   Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die Landschaftsverbände  | 
 
| 
   § 15  | 
  
   Ermittlung der Umlagekraftmesszahl für die Landschaftsverbände  | 
 
| 
   § 16  | 
  
   Investitionspauschalen, Aufwands- und Unterhaltungspauschale, Klima- und Forstpauschale  | 
 
| 
   § 17  | 
  
   Schul- und Bildungspauschale  | 
 
| 
   § 18  | 
  
   Sportpauschale  | 
 
| 
   § 19  | 
  
   Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer Belastungssituationen  | 
 
| 
   Teil 3  | 
 |
| 
   § 20  | 
  
   Kompensationsleistungen an die Gemeinden für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs  | 
 
| 
   § 21  | 
  
   Kompensationsleistungen an die Gemeinden für Verluste in Zusammenhang mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011  | 
 
| 
   § 22  | 
  
   Zuweisungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes  | 
 
| 
   Teil 4  | 
 |
| 
   § 23  | 
  
   Umlagegrundlagen für Schlüsselzuweisungen  | 
 
| 
   § 24  | 
  
   Kreisumlage  | 
 
| 
   § 25  | 
  
   Landschaftsumlage  | 
 
| 
   § 26  | 
  
   Verbandsumlage des Regionalverbandes Ruhr  | 
 
| 
   Teil 5  | 
 |
| 
   § 27  | 
  
   Grundlagen für die Erhebung und die Anwendung von Daten zur Berechnung von Zuweisungen aus dem Steuerverbund  | 
 
| 
   § 28  | 
  
   Verfahrensregelungen zur Ermittlung, Festsetzung und Auszahlung der Zuweisungen aus dem Steuerverbund  | 
 
| 
   § 29  | 
  
   Ausgleich fehlerhafter Zuweisungen aus dem Steuerverbund  | 
 
| 
   § 30  | 
  
   Bewirtschaftung der Mittel des Steuerverbundes  | 
 
| 
   § 31 § 32  | 
  
   Abschlagszahlungen für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs und in Zusammenhang mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 Förderungsgrundsätze für zweckgebundene Zuweisungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes  | 
 
| 
   § 33  | 
  
   Kürzungsermächtigung  | 
 
| 
   Teil 6  | 
 |
| 
   § 34  | 
  
   Inkrafttreten, Außerkrafttreten  | 
 
| 
   Anlagen  | 
 |
| 
   Anlage 1  | 
  
   Ableitung der Finanzausgleichsmasse 2023  | 
 
| 
   Anlage 2 Anlage 3  | 
  
   Hauptansatzstaffel Bevölkerung
  in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Stichtagen 31.
  Dezember 2019, 31. Dezember 2020 und   | 
 
§ 1 Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 2 Ermittlung der Finanzausgleichsmasse
§ 3 Vorwegabzug, Voraberhöhung
§ 4 Aufteilung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse
§ 5 Grundsätze für die Schlüsselzuweisungen
§ 6 Aufteilung der Schlüsselmasse
§ 7 Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden
§ 8 Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die Gemeinden
§ 9 Ermittlung der Steuerkraftmesszahl für die Gemeinden
§ 10 Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für die Kreise
§ 11 Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die Kreise und die Städteregion Aachen
§ 12 Ermittlung der Umlagekraftmesszahl für die Kreise und die Städteregion Aachen
§ 13 Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für die Landschaftsverbände
§ 14 Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die Landschaftsverbände
§ 15 Ermittlung der Umlagekraftmesszahl für die Landschaftsverbände
§ 16 Investitionspauschalen, Aufwands- und Unterhaltungspauschale, Klima- und Forstpauschale
§ 17 Schul- und Bildungspauschale
§ 18 Sportpauschale
§ 19 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer Belastungssituationen
§ 20 Kompensationsleistungen an die Gemeinden für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs
§ 21 Kompensationsleistungen an die Gemeinden für Verluste in Zusammenhang mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011
§ 22 Zuweisungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes
§ 23 Umlagegrundlagen für Schlüsselzuweisungen
§ 24 Kreisumlage
§ 25 Landschaftsumlage
§ 26 Verbandsumlage des Regionalverbandes Ruhr
§ 27 Grundlagen für die Erhebung und die Anwendung von Daten zur Berechnung von Zuweisungen aus dem Steuerverbund
§ 28 Verfahrensregelungen zur Ermittlung, Festsetzung und Auszahlung der Zuweisungen aus dem Steuerverbund
§ 29 Ausgleich fehlerhafter Zuweisungen aus dem Steuerverbund
§ 30 Bewirtschaftung der Mittel des Steuerverbundes
§ 31 Abschlagszahlungen für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs und in Zusammenhang mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011
§ 32 Förderungsgrundsätze für zweckgebundene Zuweisungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes
§ 33 Kürzungsermächtigung
Teil 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fussnoten
| 
   In Kraft getreten am 1. Januar 2023 (GV. NRW. S. 1110).  | 
 |