Verordnung zur Durchführung des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965
                            Verordnung zur Durchführung des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 7. März 1967 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grund des § 80 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (BGBl. I S. 1861) wird verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Die nachstehend aufgeführten Gemeinden und Gemeindeteile werden abweichend von ihrer Einwohnerzahl nach dem Stand vom 1. Januar 1964 in folgende Gemeindegrößenklassen eingegliedert:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Oberfinanzbezirk Düsseldorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a) Finanzamtsbezirk Dinslaken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Dinslaken und Walsum;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b) Finanzamtsbezirk Kleve
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Materborn;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c) Finanzamtsbezirk Moers
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Moers;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d) Finanzamtsbezirk Neuss
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 500 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Büderich;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e) Finanzamtsbezirk Opladen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Bergisch Neukirchen und Witzhelden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Langenfeld und Opladen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f) Finanzamtsbezirk Solingen-Ost
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Burg a. d. Wupper;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g) Finanzamtsbezirk Wesel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Flüren und Obrighoven-Lackhausen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Wesel;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Oberfinanzbezirk Köln
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a) Finanzamtsbezirk Bonn-Land
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 2 000 bis 5 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Buschdorf, Gielsdorf, Impekoven und Lessenich;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b) Finanzamtsbezirk Erkelenz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Elmpt;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c) Finanzamtsbezirk Euskirchen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Münstereifel;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d) Finanzamtsbezirk Geilenkirchen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Wassenberg;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e) Finanzamtsbezirk Gummersbach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Marienberghausen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f) Finanzamtsbezirk Jülich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Linnich und Dürwiß;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g) Finanzamtsbezirk Siegburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Königswinter;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3. Oberfinanzbezirk Münster
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a) Finanzamtsbezirk Altena
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Neuenrade;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b) Finanzamtsbezirk Bielefeld-Stadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Gartnisch;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c) Finanzamtsbezirk Bünde (Westfalen)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Ennigloh;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d) Finanzamtsbezirk Detmold
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 2 000 bis 5 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Jerxen-Orbke, Pivitsheide V. H. und Remmighausen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Hiddesen und Bad Meinberg;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e) Finanzamtsbezirk Gelsenkirchen-Nord
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Westerholt;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f) Finanzamtsbezirk Hagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 2 000 bis 5 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Asbeck, Berge und Esborn,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Wengern;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g) Finanzamtsbezirk Hattingen-Ruhr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Welper,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 100 000 bis 200 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Hattingen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            h) Finanzamtsbezirk Höxter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Bad Driburg;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            i) Finanzamtsbezirk Lippstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 2 000 bis 5 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Cappel;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            j) Finanzamtsbezirk Lüdinghausen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Stockum;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            k) Finanzamtsbezirk Münster-Land
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Telgte-Stadt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von der Gemeinde Angelmodde der Gemeindeteil Angelmodde-West (Flur 3 und 4 der Gemarkung Angelmodde)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und von der Gemeinde St. Mauritz der Gemeindeteil, der begrenzt wird durch: Mondstraße - Wolbecker Straße - Umgehungsbahn - Warendorfer Straße;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            l) Finanzamtsbezirk Paderborn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Bad Lippspringe;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            m) Finanzamtsbezirk Recklinghausen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Altendorf-Ulfkotte, Henrichenburg und Horneburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Polsum;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            n) Finanzamtsbezirk Schwelm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 2 000 bis 5 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Hiddinghausen und Linderhausen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            o) Finanzamtsbezirk Siegen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 2 000 bis 5 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Birlenbach, Buchen, Bürbach, Deuz, Holzhausen, Niederdielfen, Niederdresselndorf, Niederndorf, Niedersetzen, Oberdresselndorf, Oberfischbach, Obernetphen, Oberschelden, Osthelden, Seelbach, Sohlbach, Trupbach, Wiederstein, Würgendorf und Zeppenfeld,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 5 000 bis 10 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Allenbach, Altenseelbach, Büschergrund, Burbach, Dreis-Tiefenbach, Eisern, Freudenberg, Gosenbach, Hadem, Helberhausen, Hilchenbach, Müsen, Neunkirchen, von der Gemeinde Obersdorf der Ortsteil Rödgen, die Gemeinden Salchendorf, Struthütten, Vormwald und Wahlbach,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 10 000 bis 50 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden Buschhütten, Dahlbruch, Dillnhütten, Eichen, Eiserfeld, Fellinghausen, Ferndorf, Kaan-Marienborn, Kredenbach, Kreuztal, Krombach, Littfeld und Niederschelden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in die Gemeindegrößenklasse über 50 000 bis 100 000 Einwohner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinde Siegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            § 1 ist anzuwenden, wenn bei der Ermittlung des Einheitswerts die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu legen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 (Fn 2)
                            Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in Kraft. Das Finanzministerium berichtet der Landesregierung im Turnus von fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2009, über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinweis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S.  274))
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NW. 1967 S. 42; geändert durch Artikel 268 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.  | 
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   § 3 Satz 2 angefügt durch Artikel 268 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274); in Kraft getreten am 28. April 2005.  |