Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
                            Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die  Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien  und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 14. Januar 2001 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachdem die von dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22. November/15. Dezember 2000 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Abs. 1 am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 14. Januar 2001
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wolfgang C l e m e n t