Monitoring Gesetzessammlung

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

DE - Landesrecht NRW

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt
Vom 19. November 2001 (Fn 1)

§ 1 Gegenstand

(1) Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt wird auf die Westfälische Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert.
(2) Die Westfälische Provinzial-Lebensversicherungsanstalt hält die Aktien der Westfälische Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft.

§ 2 Durchführung der Ausgliederung

Die Organe der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.

§ 3 Bekanntmachung

Diese Satzung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Genehmigt.
Düsseldorf, den 19. November 2001
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. Siegel
Ausgefertigt.
Münster, den 20. November 2001
Schäfer Dr. Winkler de Backere

Fussnoten

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