Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen
                            Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen  Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und  Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der  Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des  Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 6. November 2017 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 4. Oktober / 12. Oktober 2017 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen, und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen, abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Natur - und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. B o t t e r m a n n
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen:  Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   Verwaltungsvereinbarung in Kraft getreten am 12. Oktober 2017 (GV. NRW. S. 847).  |