Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)
                            Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim  der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 11. Juni 2018 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen) abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 11. Juni 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. B o t t e r m a n n
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen:  Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 284  |