Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Art. 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
                            Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Art. 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 18. Juni 1997(Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachdem die letzte Ratifikationsurkunde am 30. Mai 1997 in der Staatskanzlei des Freistaates Thüringen hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag (Fn 2) nach seinem Artikel 5 am 1. Juni 1997 in Kraft getreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident