Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (436.911)
Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (436.911)
Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule
436.911 2
2 Grundausbildungen und Vorbereitungskurs für Grundausbildungen
Art. 3
Studiengänge der Grundausbildungen
1 Die Pädagogische Hochschule bietet folgende Studiengänge der Grundaus bildungen an: a Primarstufe, b Sekundarstufe I, c Sekundarstufe II, d Schulische Heilpädagogik.
2 Die zu erreichenden Ziele der Studiengänge der Grundausbildungen werden in den Zielen und Vorgaben des Regierungsrates festgelegt.
Art. 4
Vorbereitungskurs für Grundausbildungen
1 Die Pädagogische Hochschule bietet einen Kurs zur Vorbereitung auf Ergän zungsprüfungen im Rahmen von Zulassungsverfahren an.
3 Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
3.1 Gemeinsame Bestimmungen
Art. 5
Kategorien
1 Es werden folgende Kategorien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter schieden: a Dozentinnen und Dozenten, b Assistentinnen und Assistenten, c Praxislehrkräfte mit Grundauftrag oder mit erweitertem Auftrag, d Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2 Drittmittelangestellte gemäss Artikel 11 Absatz 3 PHG gehören ihrer Qualifi kation und Stellung entsprechend einer der Kategorien gemäss Absatz 1 an.
Art. 6
Stellenbewirtschaftung und Personalcontrolling
1 Die Rektorin oder der Rektor trägt die Gesamtverantwortung für die Stellen bewirtschaftung sowie das Personalcontrolling der Pädagogischen Hochschu le.