Monitoring Gesetzessammlung

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DE - Landesrecht Baden-Württemberg

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Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und dem Fachsenat nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Vom 7. Juni 1999

§ 1

Die Berufung der ehrenamtlichen Richter des Fachsenats für Personalvertretungsangelegenheiten beim Verwaltungsgerichtshof und der Fachkammern für Personalvertretungsangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten wird dem Justizministerium übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. Juni 1987 (GBl. S. 191) außer Kraft.
Stuttgart, den 7. Juni 1999

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Teufel
Dr. Döring
Dr. Schäuble
Dr. Goll
Staiblin
Müller
Dr. Palmer
von Trotha
Stratthaus
Dr. Repnik
Stächele
Dr. Mehrländer
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