Monitoring Gesetzessammlung

BKrFQG§8Abs3V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

BKrFQG§8Abs3V BW

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung einer Ermächtigung nach § 8 Abs. 3 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Vom 7. November 2006

Artikel 1

Die Ermächtigung der Landesregierung nach § 8 Abs. 3
BKrFQG, durch Rechtsverordnung die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden zu bestimmen, wird auf Grund der Delegationsermächtigung des § 8 Abs. 3 Satz 2
BKrFQG auf das Verkehrsministerium übertragen. In der zu erlassenden Zuständigkeitsverordnung kann das Verkehrsministerium auch die Zuständigkeit anderer Landesministerien nach deren jeweiliger vorheriger Zustimmung bestimmen; dies gilt auch für die Regelung von Einvernehmensvorbehalten.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
STUTTGART, den 7. November 2006

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

OETTINGER

PROF. DR. GOLL

STÄCHELE

RECH

RAU

PROF. DR. FRANKENBERG

STRATTHAUS

PFISTER

HAUK

DR. STOLZ

GÖNNER

PROF. DR. REINHART

DRAUTZ

 

PROF'IN DR. HÜBNER

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