Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) Vom 1. Februar 2008 – 11. Mai 2010 (Art. 1–4)
                            Die Länder im räumlichen Geltungsbereich nach Artikel 2 des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 9. September 1996 (BGBl. II S. 1799), namentlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Baden-Württemberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Bayern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Brandenburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie Hansestadt Bremen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie und Hansestadt Hamburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Hessen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Niedersachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Nordrhein-Westfalen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Rheinland-Pfalz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Saarland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Sachsen-Anhalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Schleswig-Holstein,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im Weiteren Vertragspartner genannt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen nachstehenden Staatsvertrag:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Präambel  ¹Das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, ratifiziert durch Gesetz vom 13. Dezember 2003 (BGBl. II S. 1799), bildet die Grundlage für die Einführung einer international abgestimmten Regelung zur Behandlung der in Deutschland auf allen dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen in der Binnenschifffahrt anfallenden Abfälle sowie für die Einführung einer international einheitlichen Finanzierung der Entsorgung der wichtigsten Schiffsbetriebsabfälle nach dem Verursacherprinzip. ²Für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle ist eine übergreifende internationale Organisation vorgesehen, innerhalb derer eine innerstaatliche Institution je Vertragsstaat in der im Übereinkommen vorgesehenen internationalen Ausgleichs- und Koordinierungsstelle mitwirkt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Innerstaatliche Institution
                            (1) ¹Als verantwortliche innerstaatliche Institution gemäß Art. 9 des Übereinkommens vom 9. September 1996 und Art. 3.01 bis 3.03 Teil A, Kapitel III der Anlage 2 zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt und dem hierzu ergangenen Ausführungsgesetz vom 13. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2642) wird der Bilgenentwässerungsverband bestimmt, ein Wasserverband nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) mit Sitz in Duisburg. ²Das Schifffahrtsgewerbe ist in der innerstaatlichen Institution vertreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die innerstaatliche Institution hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Organisation des Systems zur Finanzierung der Annahme und Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle in der Bundesrepublik Deutschland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Erhebung der Entsorgungsentgelte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Festlegung des Netzes der Annahmestellen (Beauftragung von Entsorgungsunternehmen) auf dem Gebiet der Vertragspartner und Bericht an die internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Regelung zur Einrichtung und zum Betrieb der Annahmestellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Erfassung der Mengen der entsorgten öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle und der erhobenen Entsorgungsentgelte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Überwachung der Kosten der Entsorgung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Kontrollen nach Teil A Artikel 3.03 Absätze 2 und 4 der Anlage 2 zum Übereinkommen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Mitarbeit in der internationalen Ausgleichs- und Koordinierungsstelle und Leistung der von ihr festgestellten Finanzausgleichsbeträge.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Zuständigkeiten, die nach dem Übereinkommen vom 9. September 1996 anderen Landesbehörden des jeweiligen Vertragspartners zugewiesen wurden, bleiben unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Rechtsaufsicht
                            (1) Die Vertragspartner übertragen die Aufsicht über den Bilgenentwässerungsverband gemäß § 73 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) dem Land Nordrhein-Westfalen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das Land Nordrhein-Westfalen bestimmt als zuständige Aufsichtsbehörde das Fachministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, das für das Recht der Wasser- und Bodenverbände zuständig ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Die Aufsichtsbehörde legt den Vertragspartnern vor Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Vorjahres des Bilgenentwässerungsverbandes vor.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3 Kosten
                            ¹Die Vertragspartner tragen die Kosten des Bilgenentwässerungsverbandes, die ihm durch seine Aufgabenwahrnehmung als verantwortliche innerstaatliche Institution entstehen und stellen zusätzlich 1,5% dieser Kosten für die Ausübung der Rechtsaufsicht zur Verfügung. ²Diese Kostenpositionen werden nach einem an Bevölkerungszahl und Steueraufkommen der Länder orientierten Verteilerschlüssel (Königsteiner Schlüssel), der an den räumlichen Geltungsbereich dieses Staatsvertrages angepasst wird, auf die Vertragspartner umgelegt. ³Sofern sich im Vollzug dieses Vertrages ergibt, dass für die Aufteilung dieser Kosten auf die Länder abweichende Kriterien ermittelbar und maßgeblich sind, können die Vertragspartner, frühestens jedoch drei Jahre nach dessen Inkrafttreten, eine entsprechende einvernehmliche Anpassung des Verteilungsschlüssels vereinbaren.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 4 Inkrafttreten
                            ¹Dieser Staatsvertrag bedarf nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der Vertragspartner der Ratifikation. ²Dieser Staatsvertrag tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt in Kraft tritt und zusätzlich die Ratifikationsurkunden der beteiligten Länder zu diesem Staatsvertrag vollständig bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt worden sind. ³Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen teilt den beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 11. Oktober 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tanja Gönner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umweltministerin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            München, den 4. August 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Otmar Bernhard
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsminister für Umwelt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesundheit und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, den 17. Juni 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ingeborg Junge–Reyer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Senatorin für Stadtentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Reinhold Dellmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minister für Infrastruktur und Raumordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremen, den 1. Februar 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Reinhard Loske
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Senator für Umwelt, Bau,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehr und Europa
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anja Hajduk
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiesbaden, den 28. Mai 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wilhelm Dietzel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minister für Umwelt, ländlichen Raum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schwerin, den 4. März 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Harald Ringstorff
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 8. Oktober 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vertreten durch den Minister für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umwelt und Klimaschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hans-Heinrich Sander
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 16. November 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eckhard Uhlenberg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minister für Umwelt und Naturschutz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landwirtschaft und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mainz, den 3. März 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Margit Conrad
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerin für Umwelt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forsten und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Saarbrücken, den 17. März 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stefan Mörsdorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minister für Umwelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 11. Mai 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Frank Kupfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsminister für Umwelt und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landwirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Petra Wernicke
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerin für Landwirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Umwelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kiel, den 8. April 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Peter Harry Carstensen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerpräsident