Festlegung der Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung schulischer Berufsabschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
                            Die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung schulischer Berufsabschlüsse im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils geltenden Fassung wird wie folgt festgelegt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zuständig für die Bewertung schulischer Berufsabschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 Sätze 2 und 3 EStG sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Bayerische Landesamt für Schule für ausländische Berufsabschlüsse im gewerblich-technischen, im kaufmännischen, im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich sowie für andere ausländische Berufsabschlüsse, soweit diese nicht unter b) fallen sowie für Berufsabschlüsse an bayerischen Ergänzungsschulen und bestandsgeschützten Ersatzschulen nach Art. 92 Abs. 7 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Regierung von Oberfranken für ausländische Berufsabschlüsse in der Altenpflegehilfe und in der Krankenpflegehilfe.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Josef Kufner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirigent