Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 - FwDV8 Tauchen
                            An
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Landratsämter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Landesfeuerwehrschulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung – AFKzV –“ des Arbeitskreises V „Feuerwehr, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner 8. Sitzung am 6./7. März 2002 in Saarbrücken empfohlen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“ bundeseinheitlich einzuführen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt das Tauchen von Feuerwehrtauchern mit autonomen und schlauchversorgten Leichttauchgeräten bei Ausbildungen, Einsätzen und Übungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Feuerwehren Bayerns werden gebeten, nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 bei der Ausbildung, der Fortbildung und im Einsatz zu verfahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Feuerwehren Bayerns erhalten den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I. A.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Waltner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EAPl 091
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            GAPl 2212
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            AllMBl 2002 S. 196