Monitoring Gesetzessammlung

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung“

DE - Landesrecht Bayern

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung“

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung“

An
die Regierungen
 
die Kreisverwaltungsbehörden
 
die Gemeinden
 
die Präsidien der Bayerischen Polizei
 
das Bayerische Landeskriminalamt
 
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
 
die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
 
das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
 
die Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg, Würzburg
nachrichtlich an
 
die Rettungszweckverbände
Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.10.1984, MABl S. 558) die überarbeitete
eingeführt.
Diese Richtlinie ersetzt die mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) eingeführte Technische Richtlinie „Geräte für die Funkalarmierung“ Stand: Mai 1995.
Die Technische Richtlinie beinhaltet die Teile
A: Alarmgeber
B: Alarmumsetzer
C: Meldeempfänger und ortsfeste Empfangsfunkanlagen für Fernsteuer- und Fernwirkzwecke
D: Folgeruf-Anzeiger, Folgeruf-Empfänger
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) wird aufgehoben.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 122
 
GAPl 0265
AllMBl 1996 S. 467
 
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