TR BOS: Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
                            An
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Kreisverwaltungsbehörden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Präsidien der bayerischen Polizei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Bayerische Landeskriminalamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Bayerische Beamtenfachhochschule
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - Fachbereich Polizei -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Katastrophenschutzschule Bayern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachrichtlich an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Rettungszweckverbände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, IMBek vom 10.10.1984, MABl S. 558) wird hiermit die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in der Fassung vom Oktober 1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eingeführt. Die bisherigen Fassungen der gerätebezogenen Technischen Richtlinien verlieren zum 01.07.1994 ihre Gültigkeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die bisher bestehenden Technischen Richtlinien für Sprechfunkgeräte FuG 8a/b/c, FuG 9b/c und FuG 10a/13a basieren auf Entwicklungen, die z. T. über 15 Jahre zurückliegen. Unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen hat die Technische Kommission des AK II die vorhandenen Technischen Richtlinien so überarbeitet, dass der Gerätebedarf der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bis zur Einführung europaeinheitlicher digitaler Funksysteme abgedeckt werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die „Rahmenrichtlinie“ für Sprechfunkgeräte der BOS enthält die Grundforderungen, die an vorzugsweise mobil oder tragbar zu betreibende Sprechfunkgeräte zu stellen sind. Gerätespezifische Besonderheiten und Leistungsmerkmale werden in gesonderten, auf die einzelnen Geräte bezogenen Richtlinienteilen (Geräterichtlinien) festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachfolgend aufgeführte Bekanntmachungen werden zum 01.07.1994 aufgehoben:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            TR BOS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              IMBek vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              MABl Seite
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vielkanal-Sprechfunkgerät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            FuG 8a-1/8b/8b-1/8b-2/8c
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              30.10.1985
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              639
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            FuG 9b/9c
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              27.08.1979
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              528
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vielkanal-Handsprechfunkgerät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            FuG 10a/13a
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              13.05.1977
                        
                        
                    
                    
                    
                
                              489
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I. A.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schwindel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirigent
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EAPl 122
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            GAPl 0265
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            AllMBl 1994 S. 511