Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digitaler Notrufabfrageeinrichtungen (NRAbE-dig) im EURO-ISDN, Stand: Mai 1997
                            An
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Kreisverwaltungsbehörden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Polizeipräsidien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberbayern, München, Niederbayern/Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Staatlichen Feuerwehrschulen Regensburg, Würzburg, Geretsried
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachrichtlich an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Rettungszweckverbände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Planung der Ausstattung beziehungsweise von Beschaffungen, für den Betrieb und die Funktionalität der Leistungsmerkmale digitaler Notrufabfrage- und Vermittlungseinrichtungen für Notrufanschlüsse im EURO-ISDN die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eingeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Rahmen-Richtlinie ersetzt die bisherige FTZ-Richtlinie „FTZ 128 R 2, - Technische Gestaltung der Notrufabfrageeinrichtungen (Notrufsystem 73) und der Rettungsdienstabfrageeinrichtungen Stand: März 1984“.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat zum Jahresbeginn 1998 bundesweit das öffentliche Telekommunikationsnetz von analoger auf digitale Anschluss- und Übertragungstechnik umgestellt. Als weitere Maßnahme wird die DTAG alle bisherigen analogen Notrufvermittlungs- und Übertragungseinrichtungen des Notrufsystems 73 „Notruf 110/112“ durch digitale Hard- und Softwarekomponenten ersetzen. Damit wird gewährleistet, dass ab sofort für die Notdienstträger Polizei und Feuerwehr die Möglichkeit eröffnet ist, digitale Notrufabfrage- und Vermittlungseinrichtungen für Notrufanschlüsse 110/112 im EURO-ISDN in Betrieb zu nehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I. A.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Waltner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EAPl 122
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            GAPl 0266
                        
                        
                    
                    
                    
                
                                            AllMBl 1998 S. 260