Monitoring Gesetzessammlung

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“

DE - Landesrecht Bayern

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die digitale Funkalarmierung“

 
 
An
die Regierungen
 
die Kreisverwaltungsbehörden
 
die Gemeinden
 
die Präsidien der bayerischen Polizei
 
das Bayerische Landeskriminalamt
 
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
 
die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
 
das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
 
die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
 
die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
 
die Katastrophenschutzschule Bayern
nachrichtlich an
 
die Rettungszweckverbände
 
 
Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, IMBek vom 10.10.1984, MABl S. 558) die
 
 
eingeführt.
 
Diese Richtlinie ersetzt die mit IMBek vom 23.11.1993 (AllMBl S. 1310) eingeführte bisher gültige Technische Richtlinie „Geräte für die digitale Funkalarmierung“ Stand: November 1992.
 
Geräte für die digitale Funkalarmierung sind
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Digitale Alarmgeber (DAG)
-
Digitale Alarmumsetzer (DAU)
-
Digitale Meldeempfänger (DME)
-
Digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
 
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) hat dem digitalen Alarmierungssystem für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) grundsätzlich zugestimmt.
 
Die in der IMBek vom 23.11.1993 (AllMBl S. 1310) verfügten benutzungs- und genehmigungsrechtlichen Regelungen des BMPT sind weiterhin verbindlich.
 
 
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 122
 
GAPl 0265
AllMBl 1995 S. 675
 
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