Verordnung zur Bestimmung der Namen der Landkreise und der Sitze der Kreisverwaltungen Vom 10. April 1973 (BayRS II S. 54) BayRS 1012-3-2-I (§§ 1–8)
                            Auf Grund des Art. 2 Abs. 1 der Landkreisordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Regierungsbezirk Oberbayern
                            Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 3 der Neugliederungsverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Regierungsbezirk Niederbayern
                            Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 8 der Neugliederungsverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Regierungsbezirk Oberpfalz
                            Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 13 der Neugliederungsverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Regierungsbezirk Oberfranken
                            Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 18 der Neugliederungsverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Regierungsbezirk Mittelfranken
                            Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 23 der Neugliederungsverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Regierungsbezirk Unterfranken
                            Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 28 der Neugliederungsverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Regierungsbezirk Schwaben
                            Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 33 der Neugliederungsverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1973 in Kraft