StRGVV: Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) Vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 31) BayRS 1102-2-S (§§ 1–16)
                            Auf Grund von Art. 53 und 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100-1-I), zuletzt geändert durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl S. 638, 639, 640, 641, 642), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Staatskanzlei
                            (1) ¹Die Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten und die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben. ²Dazu zählen insbesondere:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Politische Koordinierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Richtlinien der Politik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung der Staatsregierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Koordinierung der Tätigkeit der Staatsministerien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Sitzungen und Beschlüsse des Ministerrats
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehr mit den übrigen Verfassungsorganen namens des Ministerpräsidenten oder der Staatsregierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Presse Ministerrat, Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertretung Bayerns nach außen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesangelegenheiten, Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Innerdeutsche Beziehungen Bayerns
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auswärtige Beziehungen Bayerns, Konsulatswesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschluss von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen mit anderen Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Veränderungen der Landesgrenzen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundeswehr und ausländische Streitkräfte in Bayern, Verteidigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Koordinierung der Rechtsetzung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Normprüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausfertigung der Gesetze und der Rechtsverordnungen der Staatsregierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkündungswesen, Gesetz- und Verordnungsblatt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Deregulierung und Entbürokratisierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerpräsident als Staatsoberhaupt Bayerns, gesamtstaatliche Repräsentation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Protokoll und repräsentative Aufgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ordensangelegenheiten des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gnadensachen, soweit nicht § 5 Nr. 1 Buchst. i.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Staatskanzlei nimmt ergänzend folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rundfunk, Rundfunkstaatsverträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Medien, Medienförderung, soweit nicht § 3 Nr. 13, § 7 Nr. 4 oder § 14 Nr. 10 und 11
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Europapolitik: Grundsatzfragen und Koordinierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwicklungszusammenarbeit: Grundsatzfragen und Koordinierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ressortübergreifende Fortbildung für die obere Führungsebene, Lehrgang für Verwaltungsführung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Die Staatskanzlei führt neben ihrem ersten Dienstsitz in der Landeshauptstadt weitere bayerische Dienstsitze in Nürnberg und Kaufbeuren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Geschäftsbereiche
                            Die Geschäfte der Staatsregierung werden vorbehaltlich § 1 Abs. 2 auf folgende Geschäftsbereiche aufgeteilt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Unterricht und Kultus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsministerium für Digitales.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                            Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verfassung und Verwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsrechtliche Angelegenheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wahlrecht, Volksgesetzgebung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allgemeine innere Verwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verfahrensrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wahrung der Einheitlichkeit der Verwaltung, soweit nicht § 8 Satz 1 Nr. 4 oder § 14 Nr. 1 bis 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsangehörigkeitsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht, Landesanwaltschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kommunalwesen, Kommunalaufsicht, Sparkassen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentliche und zivile Sicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentliche Sicherheit und Ordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Polizei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerwesen, Verkehrserziehung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verfassungsschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Feuerwehr und Brandschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz, zivile Verteidigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kaminkehrerwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Waffenrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Cybersicherheit: Grundsatzfragen und Koordinierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freizügigkeit, Aufenthalts- und Asylrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Integrations- und Migrationspolitik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sozialleistungen für Asylbewerber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sport, soweit nicht § 6 Nr. 1 Buchst. d oder § 12 Nr. 6, Sportförderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personenstands- und Namensrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sammlungs-, Lotterie- und Glücksspielwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentliches Versicherungswesen und einschlägige Versicherungsaufsicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Statistik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentliches Vereinsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Presserecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Feiertagsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Datenschutzrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angelegenheiten der Stiftungen, Stiftungsaufsicht, soweit nicht § 6 Nr. 3 oder § 7 Nr. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                            ¹Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnen, Bau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Städtebau, Städtebauförderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatlicher Hochbau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Straßen-, Brücken-, Wegebau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Straßen- und Wegerecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vergabe- und Vertragswesen im Baubereich, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Immobilienverwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Bau-, Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrspolitik und -planung, soweit nicht § 9 Nr. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Straßenverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Straßenverkehrszulassungsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eisenbahn, Personenbeförderung, öffentlicher Personennahverkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schifffahrt, soweit nicht § 8 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Häfen, Verkehrswasserbau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Luftverkehr, Schutz gegen Fluglärm, Wetterdienst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seilbahnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrslogistik, Güterverkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Technischer Immissionsschutz an Verkehrswegen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Enteignung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²Es führt neben seinem ersten Dienstsitz in der Landeshauptstadt einen zweiten Dienstsitz in Augsburg.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Staatsministerium der Justiz
                            Das Staatsministerium der Justiz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtspflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ordentliche Gerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsanwaltschaft, Justizverwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Strafvollzug
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsanwälte, Notare, Rechtsberatung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gerichtsverfassungsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiwillige Gerichtsbarkeit und nichtstreitige Rechtspflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gnadensachen, soweit vom Ministerpräsidenten übertragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zivil- und Strafrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zivilrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Strafrecht, Nebenstrafrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prüfungswesen in der Justiz.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Staatsministerium für Unterricht und Kultus
                            Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schul- und Unterrichtswesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bildungspolitik, -planung und -information
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lehrerbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulsport
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausbildungsförderung, soweit nicht anderen Ressorts zugewiesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erwachsenenbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Politische Bildungsarbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften, kirchliche Statusfragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stiftungen zugunsten Religion und Bildung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
                            Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wissenschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hochschulwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wissenschaftliche Sammlungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Universitätsklinika und Deutsches Herzzentrum München
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bibliotheks- und Archivwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forschung, soweit nicht anderen Ressorts zugewiesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Studentische Ausbildungsförderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kultur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Denkmalpflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Theater
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kunst, Kunstsammlungen, Kunsthochschulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Haus der Bayerischen Geschichte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Künstlerische Musikpflege, Laienmusik, soweit nicht § 8 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Literatur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stiftungen zugunsten Wissenschaft, Forschung, Kunst, Denkmalpflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rundfunkaufsicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
                            ¹Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Finanzen, Haushalt, Steuern, Staatsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Haushaltsaufstellung und -überwachung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliches Kassen- und Rechnungswesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliches Steuer-, Kosten- und Gebührenwesen, Lastenausgleichsabgaben, Kirchensteuer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amtshilfeverkehr mit dem Ausland in Steuersachen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Steuerberatungswesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kommunaler Finanzausgleich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvermögen, soweit nicht Verwaltungsvermögen anderer Behörden, Durchführung des Art. 81 der Verfassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsschuldenverwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsbürgschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zentrales staatliches Beteiligungsmanagement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesbodenkreditanstalt und Landesanstalt für Aufbaufinanzierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beschaffung des Sachbedarfs, Vergabe öffentlicher Aufträge: Grundsatzfragen, soweit nicht § 4 Nr. 1 Buchst. g
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mitwirkung in Angelegenheiten der Deutschen Bundesbank
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Heimat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Schlösser, Gärten und Seen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brauchtum, Heimatpflege, regionale Identität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Volksmusik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Behördenverlagerungen: Grundsatzfragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Demographische Entwicklung: Grundsatzfragen und Koordinierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Recht des öffentlichen Dienstes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs-, Tarif- und Laufbahnrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landespersonalausschuss
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungsfürsorge für Staatsbedienstete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Digitales
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Digitale Erschließung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Technische Angelegenheiten der digitalen Verwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Rechenzentren, staatliche Kommunikationsinfrastruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sicherheit in der Informationstechnik, soweit nicht § 3 Nr. 3 Buchst. i
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unterstützung der Kommunen in der digitalen Verwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsreform: Grundsatzfragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vermessungs-, Kataster- und Abmarkungswesen, Geobasisdaten, Geodateninfrastruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsstreitigkeiten des Staates und allgemeines Fiskalat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiedergutmachung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Finanzgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²Es führt neben seinem ersten Dienstsitz in der Landeshauptstadt einen zweiten Dienstsitz in Nürnberg.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
                            Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftliche Grundsatzfragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschafts- und Ordnungspolitik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Digitale Wirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Europäische Wirtschaftspolitik, Marktintegration
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftsstatistik, Konjunkturbeobachtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Preis-, Wettbewerbs- und Kartellrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschafts-, Gewerbe- und Handwerksrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mess- und Eichwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentliches Auftragswesen, soweit nicht § 4 Nr. 1 Buchst. g oder § 8 Satz 1 Nr. 1 Buchst. m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berufliche Bildung in der gewerblichen Wirtschaft, soweit nicht § 6 Nr. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelne Wirtschaftszweige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewerbliche Wirtschaft, Mittelstand, Handwerk, produzierendes Gewerbe, Handel einschließlich Förderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufsicht über die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Post und Telekommunikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kapitalmarkt, Banken-, Versicherungs- und Währungswirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Börsen- und Versicherungsaufsicht, soweit nicht § 3 Nr. 10, § 12 Nr. 2 Buchst. b oder § 13 Satz 1 Nr. 8 oder Nr. 9, Genossenschaftswesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kultur- und Kreativwirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tourismus einschließlich ressortübergreifende Koordinierung, Beauftragter für den Tourismus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bergwesen, Bodenschätze, geologische Landesuntersuchung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standortförderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionale Wirtschaftsförderung, regionale Strukturpolitik: soweit nicht § 11 Nr. 1 Buchst. d oder Nr. 10, Koordinierung der Partnerschaftsvereinbarung für die europäischen Strukturfonds
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansiedlungs- und Standortpolitik, Standortmarketing
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unternehmensfinanzierung und -konsolidierungen, Förderbanken, soweit nicht § 8 Satz 1 Nr. 1 Buchst. l
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenwirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewerbliches Ausstellungs- und Messewesen, soweit nicht § 11 Nr. 1 Buchst. d
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einschlägige berufliche Bildung, Anstalten und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich deren Aus- und Fortbildungseinrichtungen, soweit nicht § 6 Nr. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewerbliche Berufsvertretungen, Wirtschaftsprüfung und verwandte Berufe, soweit nicht § 8 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Raumordnung und Landesplanung, Regionalplanung und -entwicklung, Regionalmanagement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Energie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verlässliche Energieversorgung, Energiewirtschaft und -recht, Grundsatzfragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Energiewende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erneuerbare Energien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Konventionelle Energien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bioenergie, Biokraftstoffe, Verwertung nachwachsender Rohstoffe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Energiepreise, Energieaufsicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Energieinfrastruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Energieeffizienz, -einsparung, -technologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Technologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angewandte, wirtschaftsnahe und außeruniversitäre Forschung und Entwicklung insbesondere auf dem Feld von Wirtschaft, Energie und Technologie einschließlich Förderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Technologie-, Innovations-, Gründerförderung, Technologietransfer, soweit nicht § 7 Nr. 1 Buchst. a
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Medizintechnik, soweit nicht § 10 Nr. 2 Buchst. k oder § 13 Satz 1 Nr. 4.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
                            Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umwelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klimaschutz, -anpassung, -forschung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Natur- und Landschaftsschutz, Biodiversität, Gewässerentwicklung, Landschaftspflege, Förderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayerische Nationalparke
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Boden- und Gewässerschutz, Altlastenbewältigung, Geologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wasserbewirtschaftung, Wasserversorgung und Abwasser, Hochwasserschutz, soweit nicht § 9 Nr. 3 Buchst. c
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Immissionsschutz: insbesondere Luftreinhaltung, nichtionisierende Strahlung, Lärm, soweit nicht § 4 Nr. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bio- und Gentechnik, soweit nicht § 9 Nr. 4 oder § 11 Nr. 1 Buchst. c, Umweltchemikalien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umweltbeobachtung, Naturgefahren, Warndienste
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abfallwirtschaft, Wiederverwertung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachhaltigkeit: Grundsatzfragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kernenergie, Strahlenschutz, Stilllegung kerntechnischer Anlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbraucherpolitik, -information, -forschung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, soweit nicht § 5 Nr. 2 Buchst. a
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Aus- und Fortbildung des zuständigen Überwachungspersonals
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Veterinärwesen einschließlich Aus- und Fortbildung, Tierschutz, Futtermittel und Tierarzneimittel, soweit nicht § 13 Satz 1 Nr. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lebensmittelsicherheit und darauf bezogene Kontrolle von Landwirtschaft und sonstiger Urproduktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewerbeaufsicht und Marktüberwachung, soweit nicht § 9 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc oder § 12 Nr. 1 Buchst. c
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Technischer und stofflicher Verbraucherschutz einschließlich des damit verbundenen Arbeitsschutzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Chemikaliensicherheit, Röntgenverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Medizinprodukte, soweit nicht § 13 Satz 1 Nr. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sprengstoffrecht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                            Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landwirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Acker-, Wein-, Obst- und Gartenbau, ökologischer Landbau, Sonderkulturen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grünlandwirtschaft, Almen, Milchwirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tierzucht und -haltung, Saatzucht, Pflanzenschutz, Landtechnik, Hufbeschlag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Markt und Marktordnung, Agrarförderung, Diversifizierung, agrarische Betriebswirtschaft, Ausstellungswesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Qualitätssicherung in der Erzeugung, soweit nicht § 10 Nr. 2 Buchst. e, Qualitäts- und Herkunftsprogramme
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wald, Forstwirtschaft und Bayerische Staatsforsten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ernährung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ernährungsbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinschaftsverpflegung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ernährungsnotfallvorsorge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jagd, Fischerei, Imkerei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Land- und forstwirtschaftliches Bodenrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EU-Zahlstelle für Fonds der Landwirtschaft und Fischerei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beratung, Aus- und Fortbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, einschlägiges Fachschulwesen, praxisorientierte Agrarforschung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und Vereinigungen, Berufsvertretungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Integrierte Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Pferderennen, Totalisatorwesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
                            Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitsmarkt, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtlicher und sozialer Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitsmedizin, Heimarbeit, einschließlich gewerbeaufsichtlicher Vollzug
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ladenschluss
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitsgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Soziales
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sozialrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sozialversicherungen, Sozialversicherungsträger und Versicherungsbehörden einschließlich Aufsicht, soweit nicht § 13 Satz 1 Nr. 7 bis 9
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sozialhilferecht, Wohnungslosenhilfe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Blindengeld, soziale Entschädigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kinder- und Jugendhilfe einschließlich Kindertageseinrichtungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriegsgefangene, Heimkehrer, Lastenausgleich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ehrenamt und Freiwilligendienste, soweit nicht § 3 Nr. 3 oder § 13 Satz 1 Nr. 11
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohlfahrtspflege, Sozialwirtschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Förderung der Insolvenzberatung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sozialgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Familien- und Seniorenpolitik, Schutz des ungeborenen Lebens, Generationenzusammenhalt und -politik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Frauenpolitik, Gleichstellung von Frauen und Männern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertriebene, Spätaussiedler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teilhabe, Selbsthilfe und Förderung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Schwerbehindertenrecht, Behindertenbreitensport
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Psychiatrischer Maßregelvollzug einschließlich forensisch-psychiatrische Ambulanzen zur Nachsorge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unterbringungswesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gräbergesetz.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
                            ¹Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesundheitswesen, Gesundheitstelematik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Krankenhauswesen, soweit nicht § 7 Nr. 1 Buchst. c, Konzessionierung von Privatkrankenanstalten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Psychiatrie, soweit nicht § 12 Nr. 7, Sucht und Drogen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Humanarzneimittelwesen, Inverkehrbringen nichtaktiver Medizinprodukte, Tierarzneimittel: Überwachung des Großhandels, pharmazeutischer Unternehmen und öffentlicher Apotheken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bäder- und Umweltmedizin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesundheitsförderung, -prävention, -fürsorge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufsicht über die Versicherungsträger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, deren Verbände und die Versicherungsbehörden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesprüfungsamt für die Sozialversicherung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertragsarztrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ambulante und stationäre Pflege, Familienpflege, Stärkung pflegender Angehöriger, Qualitätssicherung und -entwicklung der Pflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Palliativversorgung, Hospizwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berufs- und Prüfungsrecht, Berufszulassung der Gesundheitsberufe und fachliche Aspekte der Berufe der Kranken- und Altenpflegehilfe, soweit nicht § 3 Nr. 3 Buchst. e oder § 6 Nr. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Infektionsschutz einschließlich Trink- und Badegewässerhygiene
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesgesundheitsrat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesundheitswirtschaft, soweit nicht § 9 Nr. 1 Buchst. c Doppelbuchst. aa und gg oder Nr. 4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²Es hat je einen Dienstsitz in Nürnberg und in der Landeshauptstadt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14 Staatsministerium für Digitales
                            Das Staatsministerium für Digitales nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Digitalisierung Bayerns: Grundsatzfragen und Koordinierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Digitale Verwaltung, Basiskomponenten, soweit nicht § 8 Satz 1 Nr. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Föderale IT-Kooperation, übergreifender informationstechnischer Zugang, Portalverbund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            IT-Recht, Lizenzmanagement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            IT-Beauftragter Bayern, Koordinierung der Ressort-CIOs, ressortübergreifendes IT-Controlling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zukunft der Digitalisierung: Grundsatzfragen und Koordinierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Neue digitale Technologien, Blockchain
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Digitale Arbeitswelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Künstliche Intelligenz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Internet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Digitalstandort Bayern: Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftegewinnung, soweit nicht § 9 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit der IT
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ethische Fragen der Digitalisierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Filmpolitik, Filmförderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Games.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 15 Allgemeine Bestimmungen
                            (1) ¹Für die Behandlung von Normentwürfen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union ist das für den jeweiligen Gegenstand federführende Ministerium zuständig. ² § 1 bleibt unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Für den Vollzug der Gesetze und Verordnungen, für die Regelung des Verfahrens der Behörden und für die Aufsicht über die Behörden und Beamten ist unbeschadet besonderer Vorschriften und des § 3 Nr. 1 Buchst. c und d jedes Staatsministerium innerhalb seines Geschäftsbereichs zuständig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) ¹Sind von einem Gegenstand mehrere Staatsministerien berührt, haben sie sich gegenseitig zu beteiligen. ²Federführend ist das Staatsministerium, das schwerpunktmäßig betroffen ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (4) Vorlagen in Personalangelegenheiten, die der Beschlussfassung der Staatsregierung bedürfen, werden von dem Staatsministerium erstellt, in dessen Haushalt die betreffenden Planstellen ausgebracht sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (5) In allen Bauangelegenheiten haben sich die Staatsministerien der Baubehörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu bedienen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 16 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 11. Oktober 2013 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            München, den 28. Januar 2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Horst Seehofer