Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Juli 2021
1.
                            ¹Das nachfolgende Verzeichnis tritt an die Stelle des Verzeichnisses der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2018 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. März 2018, AllMBl. S. 209). ²Es führt die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete im Einzelnen auf, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen. ³Es berücksichtigt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kommunalgliederungsgesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 342).
                        
                        
                    
                    
                    
                2.
                            Nach dem Stand am 1. Juli 2021 gibt es in Bayern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            71
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landkreise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 056
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            davon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kreisfreie Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Große Kreisstädte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            982
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mitgliedsgemeinden in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            311
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsgemeinschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            174
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemeindefreie Gebiete.
                        
                        
                    
                    
                    
                3.
                            Die Abkürzungen und das Symbol nach dem Namen haben folgende Bedeutung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            GKSt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            =
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Große Kreisstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            St
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            =
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            M
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            =
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Markt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            =
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Karl Michael Scheufele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor