Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG)
I.
                            Die Landesjustizverwaltungen haben die folgenden Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG) und Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz)
                        
                        
                    
                    
                    
                II.
                            Die Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz und die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug werden für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.