Anforderungsprofil für Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter für Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher, Justizfachwirtinnen / Justizfachwirte und Justizwachtmeisterinnen / Justizwachtmeister im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
1. Einleitung
2. Anforderungen im Einzelnen
2.1 Allgemeine Voraussetzungen:
                            hohe Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die innere Motivation zur Vermittlung dieser Haltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Interesse am Lehren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen in der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fortbildungsstreben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erfahrungen in der Lehrtätigkeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verständnis für Justizverwaltungssachen
                        
                        
                    
                    
                    
                2.2 Fachkompetenz:
                            umfangreiche Fachkenntnisse in allen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            angemessene Berufserfahrung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kenntnisse in IuK-Technik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            didaktische und methodische Kenntnisse und die Bereitschaft, sich diese anzueignen und sich ständig hierin fortzubilden
                        
                        
                    
                    
                    
                2.3 Organisatorische Kompetenz:
                            Organisationsfähigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Planungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                2.4 Soziale und persönliche Kompetenz:
                            Kommunikationsfähigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fähigkeit zum Wissenstransfer sowie pädagogische Befähigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kritikfähigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Empathie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Selbstdisziplin, Fähigkeit zum Selbstmanagement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Innovationsfähigkeit und Flexibilität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kooperationsfähigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                2.5 Führungskompetenzen:
                            Fähigkeit zu motivieren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Konfliktmanagement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fähigkeit, den individuellen Ausbildungsfortschritt und die persönliche Entwicklung zu fördern
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Inkrafttreten
                            Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.