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DE - Landesrecht Berlin

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Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vom 8. Dezember 2022

Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vom 8. Dezember 2022
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel vom 8. Dezember 202218.12.2022
Eingangsformel18.12.2022
Artikel 1 - Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 202118.12.2022
§ 1 - Zustimmung18.12.2022
§ 2 - Bekanntmachungen18.12.2022
Artikel 2 - Inkrafttreten18.12.2022
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

§ 1 Zustimmung

(1) Dem am 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt.
(2) Der Wortlaut des Staatsvertrages wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2 Bekanntmachungen

(1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
(2) Das Gegenstandsloswerden des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

Artikel 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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