Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Deutschen Patent- und Markenamt
                            DPAErnAnO
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausfertigungsdatum: 25.03.2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vollzitat:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Deutschen Patent- und Markenamt vom 25. März 2004 (BGBl. I S. 675)"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnote
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (+++ Textnachweis ab:  1. 6.2004 +++)
                        
                        
                    
                    
                    
                I.
                            Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), der zuletzt durch Nummer 1 der Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Anstellung von Beamten des höheren Dienstes, zur Ernennung der Beamten der Besoldungsgruppen A 14 und A 15 sowie zur Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                II.
                            Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten vor.
                        
                        
                    
                    
                    
                III.
                            Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                Schlußformel
                            Die Bundesministerin der Justiz