Monitoring Gesetzessammlung

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DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes Vom 16. August 2017

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Vom 16. August 2017
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 16. August 201707.07.2017
Eingangsformel07.07.2017
Gemäß § 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 21. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 198) gebe ich bekannt, dass der Staatsvertrag nach Austausch der Ratifikationsurkunden gemäß seinem Artikel 2 am 7. Juli 2017 in Kraft getreten ist.
Kiel, 16. August 2017
Monika Heinold Finanzministerin
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